Empfehlungen privat

Die Nutzung digitaler Geräte und auch die Länge der Bildschirmzeiten sollten altersabhängig und individuell angepasst sein.

„Ab wann würden Sie Ihr Kind ohne Begleitung ins Rotlichtmilieu oder zu Kriminellen lassen?“

Was können Sie zuhause tun?

Stellen Sie sicher, dass Ihr Kind sein Handy nur gebraucht und nicht das Handy Ihr Kind missbraucht!

Wissen Sie wirklich, was Ihre Kinder mit dem Handy machen, wenn (sofern) sie allein damit sind? Machen Sie sich schlau, was sich auf den Endgeräten der Kinder befindet oder welche Apps tatsächlich genutzt werden! Gehen Sie nicht davon aus, dass die Kinder schon nichts damit machen werden, was sie nicht tun sollten.

Achten Sie auf Anzeichen einer überdimensionalen Nutzung, die auf Sucht hindeuten könnte, wie Stimmungsschwankungen, Zurückgezogenheit, aggressive Verhaltensweisen.

Die Kontrollinstanz, welche die Nutzungsdauer beeinflussen kann, entwickelt ein Mensch erst zwischen 18 und 20 Jahren! Wir erwarten von Kindern etwas, das so mancher Erwachsene nicht schafft!

Ein Smartphone hat nichts im Kinderzimmer verloren! Lassen Sie jüngere Kinder nicht allein damit hantieren, ohne jegliche Begleitung.

Stellen Sie gemeinsam sinnvolle Regeln auf. Ein Nutzungsvertrag mag durchaus Sinn machen, doch es gibt einen Grund, warum Jugendliche erst mit 18 Jahren voll geschäftsfähig sind!

Übrigens: Bildschirmzeit bezieht sich auf jegliche Bildschirme, also auch auf TV-Geräte, Tablets, Handys, Spielekonsolen.

Sehr gute Informationen und Anregungen lassen sich auch auf der Seite des Institut Suchtprävention der pro mente OÖ finden. 

Tipps:

  • Begleiteter Umgang – übernehmen Sie Verantwortung!
  • Bildschirmzeit altersgemäß begrenzen, Inhalte einschränken
  • Informieren Sie sich, was Ihre Kinder sehen
  • freies Internet in zu jungen Jahren ist absolut bedenklich!
  • schützen Sie den Zugang mittels Blacklist oder Whitelist
  • konfigurieren Sie bspw. auch den Router entsprechend
  • Smartphone hat im Kinderzimmer nichts verloren!
  • Inhalte auf dem Endgerät immer wieder mal kontrollieren, aber bitte gemeinsam mit dem Kind, nicht hinter dessen Rücken!
  • Erklären Sie den Kindern, was mit ihrem Gehirn bei übermäßigem Konsum geschieht

Was die Inhalte von Video-Spielen betrifft, so gibt es hier etwa die Empfehlungen von PEGI (Pan European Game Information) als Orientierungshilfe.

(Quelle: PEGI Webseite)

Empfohlene Bildschirmzeit

bis 2 Jahre

Keinerlei Bildschirme

2 bis 4 Jahre

5-10 Minuten pro Tag

4 bis 8 Jahre

30-60 Minuten pro Tag

8 bis 12 Jahre

max. 1 – 1,5 Stunden pro Tag

ab 12 Jahre

max. 1 Stunde je Lebensjahr pro Woche

Empfehlungen Mindestalter für soziale Netzwerke

  • WhatsApp: Für die Nutzung des Messengerdienstes liegt das Mindestalter laut Nutzungsbedingungen in EU-Ländern bei 16 Jahren. Nutzer unter 16 Jahren brauchen offiziell die Zustimmung ihrer Eltern – es wird allerdings kein Altersnachweis gefordert. Auch jüngere Kinder können die App also problemlos installieren und nutzen.
  • YouTube: Das zum Google-Konzern gehörende Videoportal schreibt in seinen Nutzungsbedingungen ein Mindestalter von 14 Jahren vor. Das ist auch das Alter, ab dem in Österreich die Verwaltung eines eigenen Google-Kontos möglich ist – und ein solches ist für die eigenständige Anmeldung bei YouTube erforderlich. Allerdings benötigen Unter-18-Jährige laut Nutzungsbedingungen dennoch die Erlaubnis ihrer Eltern, um YouTube nutzen zu dürfen. Ist das Kind noch nicht 14, können die Eltern mit der App Google Family Link ein Google-Konto für ihr Kind einrichten und dieses verwalten. Für jüngere Kinder können Eltern zudem ein Benutzerkonto auf YouTube Kids einrichten.
  • Instagram: Ungeachtet der Gesetzeslage in Österreich müssen Nutzer:innen gemäß Nutzungsbedingungen mindestens 13 Jahre alt sein, wobei bei der Registrierung das Geburtsdatum angegeben werden muss. Dasselbe gilt für das ebenfalls zum Meta-Konzern gehörende Netzwerk Facebook. Jüngeren Kindern ist die Nutzung beider Dienste untersagt: Meta gibt an, Konten von Kindern unter 13 Jahren bei Bekanntwerden sofort zu löschen. Bei Instagram werden die Accounts von Nutzern, die jünger als 18 sind, zudem automatisch auf „privat“ gestellt: Dadurch können nur Freunde die veröffentlichten Inhalte sehen. Dies kann allerdings jederzeit in den Einstellungen geändert werden, d.h. auch Unter-18-Jährige können ihr Konto problemlos öffentlich machen.
  • Snapchat: Die Foto-Sharing-App verlangt in ihren Nutzungsbedingungen ein Mindestalter von 13 Jahren. Wer unter 18 ist, darf die App zudem nur mit Einwilligung der Eltern nutzen. Das Alter wird bei der Registrierung zwar abgefragt, aber nicht überprüft.
  • TikTok: Auch das Musik-Video-Netzwerk schreibt in seinen Nutzungsbedingungen ein Mindestalter von 13 Jahren vor. TikTok gibt an, die Konten Minderjähriger gegebenenfalls zu schließen. Je nach Alter ist zudem der Zugang zu bestimmten Funktionen eingeschränkt: So kann die Direktnachrichtenfunktion erst ab 16 Jahren genutzt werden, einen Livestream zu hosten oder virtuelle Geschenke zu machen ist überhaupt erst ab 18 möglich.
  • Facebook: Das soziale Netzwerk Facebook von Meta Platforms schreibt ein Mindestalter von 13 Jahren vor. Angaben, ob Kinder bzw. Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres bei der Anmeldung eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten benötigen, macht das Netzwerk in den AGB nicht.

In Österreich liegt das Mindestalter zur Nutzung von Sozialen Netzwerken strenggenommen bei 14 Jahren!

Quellen: saferinternet.at, schau-hin.info

Empfehlungen für den schulischen Bereich

Wieder mehr zurück zu analogen Unterrichtsmaterialien. Die Nutzung digitaler Geräte macht nicht in jedem Fach Sinn.

Was kann die Schule tun?

Gelungener Unterricht steht und fällt mit dem Lehrer – nicht mit der Wahl des Unterrichtsmittels!

Dies besagt auch die neueste Studie von John Hattie!

Einen klaren Vorteil bieten Schulen immer dann, wenn sie alternative Klassen anbieten, in denen keine digitalen Endgeräte im Unterricht eingesetzt werden und die Eltern sich dementsprechend für solch eine Klasse entscheiden können. Leider gibt es so eine Möglichkeit im deutschen Raum derzeit nicht (mehr) allzu oft.

Redet man mit Lehrern, so sehen sehr viele den digitalisierten Unterricht sehr kritisch. Freilich mag es bequem sein, YouTube Videos zu zeigen, anstatt tatsächlich Unterricht zu gestalten, pädagogisch wertvoll ist das nicht unbedingt. Auch sehen doch einige Pädagogen einen Zusammenhang zwischen der zunehmenden Lautstärke in den Klassenräumen sowie der schwindenden Konzentrationsfähigkeit und der Nutzung sowohl privater als auch schulischer digitaler Endgeräte.

Trotzdem können Schulen dafür sorgen, dass die forcierte Digitalisierung nicht zu Lasten der Entwicklung der Kinder geht, indem sie darauf achtet, dass diese nur gezielt zum Einsatz kommt und in begleiteter Form stattfindet – abgestimmt auf die jeweilige Altersgruppe.

Medienkompetenz erwächst nicht aus bloßen Internetrecherchen, sie setzt bereits eine gewisse Grundbildung voraus, die in der Regel erst mit zunehmendem Alter und Erfahrung des Kindes gewährleistet ist. Um eine Integralrechnung ausführen zu können, muss ich schließlich auch erst mal bei den Grundrechenarten beginnen…

Tipps:

  • private Endgeräte am besten gar nicht erlauben – nach dem Vorbild Frankreich
  • Begleiteter Umgang auch im Unterricht,  z.B. Einsatz von Apple Classroom o.ä. bis etwa 14 Jahre
  • Whitelist für Internetseiten vorgeben, jedenfalls für jüngere Altersgruppen
  • Einsatz von YouTube Videos vermeiden, allein schon wegen der Werbung
  • besser LAN statt WLAN wegen unnötigem Elektrosmog
  • Gruppenchats, zu denen auch der Einsatz von Teams zählt, lenken die Teilnehmer immer wieder ab, daher besser deaktivieren

Kinder wachsen heute in der Illusion auf, dass Wissen auf Knopfdruck abrufbar ist. Aber Wissen ohne Vorbildung ist wertlos. Was an den Schulen in der Regel passiert, ist blinde Technologisierung und keineswegs die Vermittlung von Fähigkeiten und Kenntnissen, die den Kindern im späteren Leben oder auf dem Arbeitsmarkt irgendwelche Vorteile bringen würde.

Tippen und Wischen bleibt Tippen und Wischen, egal unter welchem Namen man das verkaufen will. Es gilt daher, echte digitale Kompetenzen zu vermitteln, die über die Wisch- und Bedienkompetenzen hinausgehen.